Härtefall-Fonds Phase 4 – Eckdaten

Härtefall-Fonds Phase 4 – Eckdaten

Mit dem Start des erneuten Lockdowns wurde auch der Härtefall-Fonds und somit die Unterstützung von Selbstständigen während der Krisenzeit, wieder zum Laufen gebracht.

Für die fünf Betrachtungszeiträume November 2021 bis März 2022 können als Selbstständiger, Leistungen zur finanziellen Unterstützung beantragt werden. Möglich ist diese Antragsstellung zwischen 01.12.2021 und 02.05.2022.

Unternehmen, die Anspruch auf den Härtefall-Fonds haben, erhalten für die Lockdown-Monate November und Dezember mindestens 1.100 Euro sowie Anfang 2022 mindestens 600 Euro. Es gilt jedoch zu beachten, dass das Umsatzminus im November und Dezember 30 Prozent, Anfang 2022 dann 40 Prozent im Vergleich zur Vorkrisenzeit betragen muss.

Bitte beachten: Dieser Beitrag enthält nur die groben Eckdaten des Härtefall-Fonds. Die genaue Definition findest du unter www.wko.at

Natürlich sind wir auch gerne bereit, dich detailliert über die Phase 4 des Härtefall-Fonds aufzuklären. Dafür kannst du dich jederzeit persönlich bei uns melden.

Dein Weilguni-Team

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