13 Mai Flüchtlinge aus der Ukraine richtig anstellen
Viele Unternehmen beschäftigen sich aufgrund der aktuellen Lage in der Ukraine damit, Flüchtlinge aus diesem Land in heimischen Unternehmen anzustellen. Das gelingt aber leider nicht immer ohne Probleme.
Wir wollen euch einen kurzen Überblick geben, worauf man bei der Anstellung von ukrainischen Flüchtlingen unbedingt achten sollte.
- Als Arbeitgeber muss man unbedingt warten, bis die betroffene Person die sogenannte „blaue Karte“ oder den „Ausweis für Vertriebene“ erhalten hat.
- Ist diese Karte vorhanden, muss beim AMS ein Antrag auf Beschäftigungsbewilligung gestellt werden.
WKO und AMS informieren umfassend
Im Kapitel „Aufenthalt und Beschäftigung in Österreich“ der Ukraine FAQ der WKO findest du außerdem wichtige Informationen, wenn du planen solltest, einen Flüchtling aus der Ukraine in deinem Unternehmen zu beschäftigen.
Außerdem gibt auch das AMS einen Überblick darüber, was als Unternehmer bei der Anstellung dieser besonderen Personengruppe zu beachten ist: Schritt-für-Schritt-Überblick
Natürlich kannst du dich auch an uns wenden, wenn du direkte Hilfe zu diesem Thema benötigst.
Dein Weilguni-Team
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