Energiekostenpauschale – Entlastung für kleine Unternehmen

Energiekostenpauschale – Entlastung für kleine Unternehmen

Besonders kleine Unternehmen haben im letzten Jahr unter dem immensen Anstieg der Energiekosten gelitten. Die Energiekostenpauschale bzw. der Energiekostenzuschuss II soll Kleinunternehmern helfen, die hohen Preise zu bewältigen.

Die Energiekostenpauschale ist eine weitere Förderung der Bundesregierung, um Klein- bzw. Kleinstunternehmen mit einer Förderung zwischen 110 und 2.475€ zu unterstützen. Die Höhe dieser Förderung hängt vom Jahresumsatz aber auch von der Branche des Unternehmens ab.

Um eine Förderung zu erhalten, muss der Jahresumsatz mindestens bei 10.000€ liegen darf jedoch eine Grenze von 400.000€ nicht überschreiten. Ein Energieintensitätsnachweis für dein Unternehmen ist für diesen Zuschuss nicht notwendig. Die Förderung wird anhand der Statistik Austria und mittels des Energieberechnungsschlüssels der Energieagentur eruiert.

Die Energiekostenpauschale gilt rückwirkend für das Jahr 2022 und kann ganz einfach online eingereicht und abgewickelt werden. Bevor du deinen Antrag ab Mitte Mai stellen kannst, kannst du als Unternehmer seit 17. April 2023 einen Selbst-Check durchführen und dich so auf die Antragsstellung vorbereiten.

Achtung: Die Einreichung muss vom Unternehmer selbst durchgeführt werden. – Wir können das nicht für dich übernehmen. Die Frist für die Einbringung endet mit 30.11.2023

Alles, was du hierfür brauchst, ist eine Handysignatur und einen Zugang zum Unternehmensserviceportal (USP).

Eine Anleitung zur Antragstellung gibt es hier: https://www.usp.gv.at/beantragung-energiekostenpauschale.html

Sollte dir etwas zum Antrag zu dieser Förderung unklar sein, stehen wir dir natürlich wie immer gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

Dein Weilguni-Team

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