Was bringt das Entlastungspaket im neuen Jahr?

Was bringt das Entlastungspaket im neuen Jahr?

Zur finanziellen Entlastung der österreichischen Bevölkerung wurde ein Entlastungspaket zusammengestellt. Einige dieser Maßnahmen wie die Sonderfamilienbeihilfe, der 500€-Klimabonus, eine Einmalzahlung an Pensionisten und Pensionistinnen oder eine Gutschrift an Selbstständige und Bäuerinnen/Bauern wurden bereits im August und September durchgeführt.

Seit 1. Dezember 2022 bzw. ab 1. Jänner 2023 gibt es weitere strukturelle und steuerliche Maßnahmen, um die Kosten des täglichen Lebens für Bürgerinnen und Bürger zu senken.

Die Stromkostenbremse

Die Stromkostenbremse soll den aktuell hohen Strompreisen entgegenwirken und außerdem ein Ansporn zum Stromsparen sein. Pro Haushalt werden maximal 2.900 kWh gefördert, das entspricht in etwa 80% des durchschnittlichen Stromverbrauchs in österreichischen Haushalten. Die Maßnahme gilt vorerst bis zum 30. Juni 2024.

Abschaffung der Kalten Progression

Um der kalten Progression entgegenzuwirken, werden die Tarifstufen jährlich um zwei Drittel der Inflationsrate erhöht. Für 2023 wurde eine Inflation von 5,2 Prozent errechnet, die untersten beiden Tarifstufen werden jedoch um 6,3 Prozent erhöht, um so besonders Personen mit einem niedrigen oder mittleren Einkommen zu entlasten.

Weitere Details zur Abschaffung der kalten Progression finden Sie HIER.

Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen

Eine weitere Maßnahme zur Entlastung ist die Valorisierung der Familien- und Sozialleistungen. Ab Jänner 2023 werden Leistungen wie die Familienbeihilfe, der Mehrkindzuschlag, der Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, der Alleinverdienerabsetzbetrag, das Schulstartgeld, der Pensionistenabsetzbetrag, die Studienbeihilfe und das Reha-, Kranken-, Wiedereingliederungs- und Umschulungsgeld an Teuerungen angepasst und somit jährlich erhöht.

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