31 Aug Einkommens- und Lohnsteuer – Das sind die Unterschiede
Die Rede soll hier von Einkommenssteuer oder Lohnsteuer sein – Begriffe, die im Alltag wahrscheinlich schon einmal jedem untergekommen sind. Aber was sie eigentlich genau bedeuten und worin sie sich unterscheiden, ist vielen oftmals nicht bewusst.
Wir wollen euch deshalb kurz darüber aufklären.
Generell ist in Österreich jede natürliche Person, die über 11.000 € jährlich verdient, zur Einkommens- bzw. Lohnsteuerabgabe verpflichtet.
Die Einkommenssteuer ist eine Steuer, die bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit anfällt. Diese Steuer wird vom Staat erhoben und auf Basis des Gewinns (= Differenz von Betriebseinnahmen und -ausgaben) berechnet.
Lohnsteuer ist hingegen bei angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Pensionistinnen und Pensionisten fällig.
Lohn- und Einkommensteuer unterscheiden sich also lediglich in der Erhebungsform. Der Steuertarif ist grundsätzlich gleich, wobei es für die Lohnsteuer zusätzliche Absetzbeträge, Steuerbefreiungen und Sonderbestimmungen gibt.
Zudem liegt die Zahlung der Lohnsteuer in der Verantwortung des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin und muss bis zum 15. eines jeden Folgemonats an das Finanzamt erfolgen.
Bei der Einkommensteuer sieht das etwas anders aus. Hierfür muss eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden, anhand dieser die Einkommensteuer ermittelt und ein Bescheid ausgestellt wird.
Klingt alles zu kompliziert für dich? Kein Problem, wir sind dafür da, um dich bei genau diesen Themen zu unterstützen.
Dein Weilguni-Team
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